Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Leistungen der U² Unternehmensberatung & Umsetzungsunterstützung GmbH – nachfolgend U² genannt – gelten immer die im Anschluss formulierten Geschäftsbedingungen. Andere Bestimmungen gelten nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Leistungserbringung
Die Kunden verpflichten sich zu folgenden Leistungen:
- Ernennung eines Projektleiters / Ansprechpartners, der für alle erforderlichen geschäftlichen Aktivitäten autorisiert ist
- Informationsbereitstellung
- Bereitstellung von Mitarbeitern, Räumlichkeiten, DV- und Telekommunikationseinrichtungen
Tritt der Kunde ohne berechtigten Grund von den vereinbarten Leistungen zurück oder nimmt diese nicht an, sind wir berechtigt, das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Aufwendungen, die wir durch die Nichterbringung einsparen oder anderweitig einsetzen können, werden nicht berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, kann U² sich zur Auftragsausführung qualifizierter Unterauftragnehmer bedienen, wobei U² dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.
3. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung wie folgt vorzunehmen:
- monatliche Abrechnungen
- Schlussrechnung nach Projektabschluss
Wir stellen zum jeweiligen Zeitpunkt unsere Rechnung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar innerhalb 14 Tagen rein netto. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlung mehr als einen Monat in Verzug, sind wir berechtigt, das Projekt nach vorheriger Mahnung abzubrechen. Dies gilt auch bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz, etc.). Sofern der Auftraggeber vereinbarte Termine mit einem Vorlauf von 11 Werktagen und mehr verschiebt oder storniert, ist keine Entschädigung fällig. Sofern der Vorlauf zwischen 6 und 10 Werktagen beträgt, ist U² berechtigt eine Entschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten anteiligen Honorars in Rechnung zu stellen. Wenn der Vorlauf 5 Tage und weniger beträgt ist eine Entschädigung in Höhe von 100% des anteiligen Honorars fällig.
Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4. Schadensersatz
Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Vertragliche Haftungsansprüche verjähren nach 12 Monaten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt. Soweit Schadensersatzansprüche gegen U² ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der U² Mitarbeiter und Unterbeauftragten. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die U² aufkommen muss, unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Feststellung des Schadens schriftlich anzuzeigen.
5. Vertraulichkeit
Alle Unterlagen, die wir im Rahmen der vorgenannten Zusammenarbeit an Sie weitergeben, dienen ausschließlich der Projektzielerreichung und können in diesem Rahmen hausintern genutzt und vervielfältigt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis von U² möglich. U² verpflichtet sich, alle im Verlauf der Beratung bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen vertraulich zu behandeln.
6. Abwerbeverbot
U² und der Kunde verpflichten sich, während des Projekts und 24 Monate danach keine am Projekt beteiligten Mitarbeiter abzuwerben.
7. Urheberrechte
1. Alle Urheberrechte an den von U² erbrachten Leistungen, erstellten Konzepten, Unterlagen, Auswertungen, Darstellung usw. verbleiben bei U².
2. Der Auftraggeber darf die von U² erstellten Konzepte, Unterlagen, Auswertungen, Darstellungen usw. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bedingungen ungültig sein, so wird die rechtliche Gültigkeit des Vertragsverhältnisses nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen so weit wie möglich entspricht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.